Wie ihr auf meiner Startseite bereits sehen konntet, zählt der Countdown unablässig auf den 30.6.2015 um 15:05 Uhr runter. Der Flug ist gebucht! Wenn das Zählwerk 0:00 zeigt, fliege ich mit Condor für 485€ (was ich tatsächlich ziemlich günstig finde) im Direktflug nach Anchorage und das Abenteuer kann beginnen.

Die Buchung des Flugs war allerdings nicht das Einzige was im Januar unter dem Deckmantel der Tour geschehen ist. Letzte Woche Freitag habe ich gekündigt. Mein bestehendes Arbeitsverhältnis endet nach fast 4 Jahren am 31.7.2015. Ich habe in der Zeit wirklich viele sehr nette Menschen kennenlernen dürfen und auch fachlich viel mitgenommen, was mich diesem Datum etwas wehmütig entgegengehen lässt. Der aufmerksame Leser wird sich nun aber sicherlich wundern und fragen, wieso ich schon einen Monat vor meinem letzten Arbeitstag fliegen kann. Aus planungstechnischen Gründen hat sich unser Starttermin von März immer weiter nach hinten verschoben. Angefangen von den Wetterverhältnissen in Alaska zu diesem Zeitpunkt über Verpflichtungen, die noch in der ersten Hälfte des Jahres Aufmerksamkeit erfordern, bis hin zu dem einfachen Punkt, dass längeres Sparen auch mehr Budget für die Reise bedeutet, haben ergeben, dass sich der mögliche Startzeitpunkt in den Juni verlagert hat. Das wiederum hat dazu geführt, dass wir uns an einer interessanten zeitlichen Grenze bezüglich des Bundesurlaubsgesetztes befinden. Der folgende Punkt sollte gerade für die Interessant sein, die selbst mal so eine Reise planen und deren Startpunkt ebenfalls zwischen Ende Juni und Dezember fällt: § 5 Abs. 1, c BurlG. Dieser Teil des Bundesurlaubsgesetztes regelt den Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs jeden Monats, bei Austreten innerhalb der ersten Jahreshälfte nach Beendigung der Wartezeit (erst nach 6 Monaten steht dem Arbeitnehmer der volle Urlaub zu). Das bedeutet also beispielsweise, dass man im März Anspruch auf 3/12 seines gesamten Jahresurlaubs hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings, dass nach der Erfüllung der Wartezeit und Austritt in der zweiten Jahreshälfte (also ab dem 1.7) ein Anspruch auf (mindestens) den vollen gesetzlichen Mindesturlaub besteht. Das bedeutet nun in meinem Fall, dass ich bereits zum 30.6 fliegen kann, noch einen vollen Monat versichert bin und natürlich auch noch Gehalt beziehe. Wer hierzu noch weitere Infos und Beispiele sucht, sollte sich diesen Artikel der IHK Darmstadt durchlesen.

Letztes Wochenende war Constantin bei mir und wir haben die Route nochmal komplett besprochen, sodass wir jetzt einen detaillierten Zeitplan zu den jeweiligen Wegpunkten ausgearbeitet haben. Ich habe die Liste auf der Seite die Route veröffentlicht und alle neuen Wegpunkte eingetragen. Falls jemand von euch Lust hat, uns auf einer Teilstrecke zu besuchen, möchte ich hiermit dazu einladen das zu machen. Außerdem wäre es super, wenn ihr mir Bescheid gebt, solltet ihr entlang der Route jemanden kennen, der Lust hat, uns ein paar landestypische Dinge zu zeigen.

Abschließend für heute möchte ich auch nochmal darauf hinweisen, dass ich ein Mediakit unter Partner online gestellt habe. Zum jetzigen Zeitpunkt befinde ich mich bereits in den ersten Gesprächen mit bestimmten Marken, die Interesse an einer Partnerschaft haben. Solltet ihr noch jemanden kennen, für den eine Kooperation mit mir/uns ebenfalls interessant ist, könnt ihr mir eine kurze Info geben, sodass ich den Kontakt aufnehmen kann.

Ich wünsche euch einen schönen Februar.

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